1.Schießmeister

Der 1.Schießmeister ist für die Durchführung aller Schießen der Gesellschaft verantwortlich. Die hierfür erforderlichen Waffen, Munition und Scheiben sind von ihm zu beschaffen. Ferner ist er für die rechtzeitige Abgabe von Teilnehmermeldungen an das Regiment oder andere Organisationen mit denen Schießwettkämpfe ausgetragen werden verantwortlich. Finanzielle Angelegenheiten sind mit dem 1.Kassierer abzusprechen. Ferner obliegt dem 1.Schießmeister die Aufbewahrung und Pflege der Waffen und Munition unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Erforderliche waffenrechtliche Genehmigungen sind über den 1.Geschäftsführer zu beantragen. Näheres ? insbesondere die Austragungsmodalitäten der einzelnen Schießwettbewerbe - regelt eine Schießordnung. Für die Schießordnung ist der 1.Schießmeister verantwortlich. Er hat monatlich einen Sachstandsbericht abzugeben.

2.Schießmeister

Der 2.Schießmeister übernimmt im Falle der Abwesenheit des 1.Schießmeisters dessen Aufgabe.