(Ergänzende Ordnung zur Satzung des Jäger Corps vom 31.7.2005)

Diese Ehrenordnung regelt die Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen (nachstehend Orden genannt) der Gesellschaft, soweit sie von ihr selbst verliehen werden und unter welchen Voraussetzungen Orden, Ehrenzeichen oder Auszeichnungen beantragt werden können. Ein Rechtsanspruch einzelner Mitglieder für bestimmte Orden besteht nicht. Das Vorschlagsrecht für Orden des Regimentes ergibt sich aus der Geschäftsordnung. Maßnahmen nach Ziffer 8 dieser Ordnung dienen ausschließlich der Auflockerung des Gesellschaftslebens und haben einen eher humorvollen Hintergrund. Aus einer Beförderung oder Degradierung sind daher keinerlei Rückschlüsse über das Verhalten oder den Charakter des Betroffenen zu ziehen. Für Ehrungen nach dieser Ehrenordnung sollte der passende feierliche Rahmen gewählt werden.

  • Die silberne Gesellschaftsnadel erhalten Mitglieder die der Gesellschaft 25 Jahre angehören.
  • Die goldene Gesellschaftsnadel erhalten Mitglieder die der Gesellschaft 40 Jahre angehören.
  • Die silberne Gesellschaftsnadel kann an Personen außerhalb der Gesellschaft, die sich um die Gesellschaft verdient gemacht haben als Auszeichnung verliehen werden. Dazu wird eine Urkunde ausgestellt.
  • Die goldene Gesellschaftsnadel kann an Personen außerhalb der Gesellschaft, die sich um die Gesellschaft besonders verdient gemacht haben als Auszeichnung verliehen werden, sofern sie im Besitz der silbernen Gesellschaftsnadel sind. Dazu wird eine Urkunde ausgestellt.
  • Amtsträger der Gesellschaft können vom Vorstand, aber auch auf Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ehren"Amtsträger" ernannt werden. (z.B. Spieß = Ehrenspieß)
  • Personen / Mitglieder die sich um die Gesellschaft besondere Verdienste erworben haben, können auf Antrag durch den engeren Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt werden. Wenn dies auf ein aktives Mitglied der Gesellschaft zutrifft, so zahlt dieses Mitglied keinen Gesellschaftsbeitrag an die Gesellschaft. Alle anderen Zahlungen lt. Finanz- und Kassenordnung sind weiterhin zu leisten. Ehemalige Nichtmitglieder haben Sitz, aber kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Über die Auszeichnung wird eine Urkunde verliehen
  • Höchste Auszeichnung bleibt der geschaffene Ehrenring der Gesellschaft. Dieser Ehrenring wird für hervorragende und beispielhafte Verdienste um die Gesellschaft an außerordentlich verdiente Mitglieder verliehen. Diese Auszeichnung kann nur an zwei lebende Mitglieder verliehen werden. Über die Ehrung werden eine Urkunde und der passende Ring verliehen.
  • Beförderung und Degradierungen werden für die uniformierten Mitglieder nach der anliegenden Ordnung bekannt gemacht. Die Mitglieder bekommen die entsprechenden Utensilien (Sterne; Schulterstücke) von der Gesellschaft bei der Beförderung / Degradierung nur einfach im Austausch gegen die bisherigen Schulterstücke ausgehändigt. Die Form der jeweiligen Schulterstücke ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser Ordnung.
  • Aktive Mitglieder werden als Jubilar der Bruderschaft gemeldet, wenn sie

a. eine 25 jährige Vereinszugehörigkeit Silberjubilar (25 Jahre)

b. eine 40 jährige Vereinszugehörigkeit Goldjubilar (40 Jahre)

c. eine 50 jährige Vereinszugehörigkeit

            nachweisen können.


  • Mitglieder die sich um die Gesellschaft / Bruderschaft verdient gemacht haben, können auf Antrag des engeren Vorstandes über den 1.Hauptmann mit einem Ordensvorschlag versehen der Bruderschaft mit der Bitte um entsprechender Auszeichnung gemeldet werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.