1.Geschäftsführer

Der 1.Geschäftsführer hat den Schriftverkehr der Gesellschaft vorzubereiten und durchzuführen, sofern der 1. und 2.Hauptmann ihn nicht selbst wahrnehmen. In diesen Fällen ist dem Geschäftsführer jedoch eine Durchschrift des Schriftverkehrs für die Unterlagen zu übermitteln. Er führt die Mitgliederlisten und benachrichtigt die Vorstandsmitglieder über Änderungen. Darüber hinaus führt er ?ggf. in Zusammenarbeit mit einem hierzu bestellten Inventarverwalter- ein Inventarverzeichnis. Das Inventarverzeichnis sollte mit Bildern versehen werden und außerdem eine Nummer, kurze Beschreibung der Gegenstände sowie Aufbewahrungsort, -zeitpunkt und Beschaffungskosten enthalten. Die Ausleihe oder der Verkauf vereinseigener Gegenstände ist schriftlich zu belegen. Bei Verkauf vereinseigener Sachen ist der Verkaufspreis mit dem Kassierer auszuhandeln. Der engere Vorstand ist vorher in Kenntnis zu setzen. Die Rückgabe ausgeliehener Gegenstände ist ebenfalls zu belegen. Einmal jährlich ist jedem Vorstandsmitglied als Datei oder in Papierform eine aktualisierte Fassung aller Verzeichnisse auszuhändigen. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll unter Hervorhebung der Beschlüsse sowie ein Anwesenheitsbuch zu führen. Eine Zusammenfassung der gültigen Beschlüsse der Mitgliederversammlungen sind als Anlage dem Jahresbericht hinzu zu fügen. Die eingegangene Post ist nach Jahren getrennt aufzubewahren, wobei Einladungen zu Krönungsbällen oder anderen Terminen nach 2 Jahren vernichtet werden können. Der 1.Geschäftsführer legt dem 1.Hauptmann zur Mitgliederversammlung die jeweils vorgesehene Tagesordnung vor. Er ist mitverantwortlich für die Einhaltung dieser Geschäftsordnung. Der 1. und 2.Geschäftsführer können eine Aufgabenteilung für fest umrissene Aufgaben vereinbaren. Der übrige Vorstand ist hierüber ggf. zu informieren. Die gegenseitige Vertretung bleibt hiervon unberührt.

2.Geschäftsführer

Der 2.Geschäftsführer übernimmt im Falle der Abwesenheit des 1.Geschäftsführers dessen Aufgaben. Er ist verantwortlich für die Übersendung der Geburtstagskaten an alle Mitglieder auf Grundlage des aktuellen Mitgliederverzeichnisses. Darüber hinaus können die Geschäftsführer eine Aufteilung der Aufgabenwahrnehmung vereinbaren. Über die Aufteilung ist der 1.Hauptmann zu unterrichten. Im übrigen ergeben sich seine Aufgaben sinngemäß aus vorstehender Aufgabenbeschreibung des 1.Geschäftsführers.