1.Kassierer

Die Aufgaben des 1.Kassierers sowie seines Stellvertreters ergeben sich aus der Finanz- und Kassenordnung. Er arbeitet in enger Abstimmung mit den weiteren Vorstandsmitgliedern und ist bei allen Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen zu beteiligen. Er ist für die sichere Verwahrung der Gelder und Wertsachen (Sparbücher und dergleichen), die Aufstellung und Einhaltung des Jahresetats sowie den Einzug der Mitgliedsbeiträge verantwortlich. Er hat den 1.Hauptmann ggf. unverzüglich über Gefahren hinsichtlich des finanziellen Bestandes der Gesellschaft zu unterrichten. Zahlungen werden ausschließlich über ihn geleistet. Er hat ein Kassenbuch zu führen aus dem sich sämtliche Einnahmen und Ausgaben ?getrennt nach Kalenderjahren ? ersehen lassen, die Einnahmen und Ausgaben mit Belegen zu versehen und alle Unterlagen und Auskünfte zu erteilen, die für das Handeln des Vorstandes notwendig sind. Dies gilt uneingeschränkt ebenso für Auskünfte an die Kassenprüfer. Der 1.Kassierer verwaltet die sogenannte Säuferkasse. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Finanz- und Kassenordnung

2.Kassierer

Die Aufgaben des 2.Kassierers übernimmt im Falle der Abwesenheit des 1.Kassierers dessen Aufgaben. Sofern ihm der aktuelle Ist-Ausgabenstand im Verhältnis zum Jahresetat (somit die noch verfügbaren Mittel) nicht bekannt ist, tätigt er Ausgaben nur nach Rücksprache mit dem 1.Hauptmann falls der 1.Kassierer nicht erreichbar ist. Einnahmen und Ausgaben sind zu belegen.. 1.und 2.Kassierer können eine Aufteilung ihrer Aufgaben vornehmen. Die Kasse muss jedoch jederzeit den Gesamtstand aller Einnahmen und Ausgaben ausweisen. Der übrige Vorstand ist über eine Aufgabenteilung zu unterrichten.