Festausschuss

Der Festausschuss ist verantwortlich für die Durchführung aller Veranstaltungen mit festlichem Charakter bzw. unterstützt den Vorstand dabei. Hierzu gehören das Titularfest, das Königsschießen, das Sommerfest, das Schützenfest, das Herbstfest, der Krönungsball, die Weihnachtsfeier und der Kameradschaftsabend sowie ein ggf. stattfindender Neujahrsempfang. Hierbei handelt es sich nur um eine beispielhafte Aufzählung, da einzelne Festlichkeiten hinzukommen oder wegfallen können. Alle finanziellen Angelegenheiten sind mit dem 1.Kassierer abzusprechen, der gleichzeitig ständiges Mitglied des Festausschusses ist. Darüber hinaus ist der Festausschuss dafür verantwortlich, dass eine ausreichende Anzahl von Königs- oder sonstigen Präsenten (z.B. für Jubilare, Geburtstage) beschafft und vorrätig gehalten werden. Dies gilt ebenso für Pokale, Plaketten, Ehrenzeichen und Orden, bei deren Beschaffung jedoch der 1.Schießmeister zu beteiligen ist. Der Festausschuss sollte aus 3 Mitgliedern bestehen, die einen Vorsitzenden wählen, der an erweiterten Vorstandssitzungen teilnimmt. Die Mitglieder des Festausschusses unterrichten sich gegenseitig. Die Mitglieder des Festausschusses müssen aktives oder passives Mitglied des Regimentes sein. Die Mitgliedschaft ist nachzuweisen. Der Vorsitzende des Festausschusses muss Mitglied der Gesellschaft sein.